Baden-Württemberg:
Änderungen in der Corona-Verordnung: Maskenpflicht für Beschäftigte entfällt bei 2G
Das Land hat Änderungen der Corona-Verordnung auf den Weg gebracht, die zum 28. Oktober in Kraft treten.
So entfällt für genesene und geimpfte Beschäftigte die Maskenpflicht, wenn sich ein Betrieb für das 2G-Optionsmodell entscheidet.
Für Weihnachtsmärkte gilt: an Ständen, die Speisen und Getränke verkaufen oder zum Verweilen einladen, besteht in der Basis- und Warnstufe die 3G-Regel. In der Alarmstufe gilt 2G. Für Stände, die Waren und Lebensmittel verkaufen, die nicht sofort verzehrt werden, muss kein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis erbracht werden.