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Bundesverfassungsgericht: Bundesnotbremse mit Grundgesetz vereinbar

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Verfassungsbeschwerden gegen die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, der sogenannten Bundesnotbremse, zurückgewiesen.
Justizia Foto: pixelio.de - Lupo

Die Richter sehen die Beschränkungen als mit dem Grundgesetz vereinbar und verhältnismäßig an. Die Corona-Regelungen seien Teil eines Schutzkonzepts des Gesetzgebers. Diese dienten dem Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems als überragend wichtigem Gemeinwohlbelangen.

(Zuletzt geändert: Dienstag, 30.11.21 - 16:21 Uhr   -   1419 mal angesehen)
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