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Einrichtungsbezogene Impfpflicht:

Kein Nachweis über dritte Impfung oder Genesung notwendig

Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs müssen in Baden-Württemberg keine dritte Impfung oder Genesung nachweisen, sofern sie vor dem ersten Oktober dieses Jahres eingestellt wurden. Das teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag in Stuttgart mit.

Damit will die Landesregierung die Einrichtungen und auch die Gesundheitsämter entlasten. Der Hintergrund: Ab dem ersten Oktober gilt nur noch als vollständig immunisiert, wer dreimal geimpft oder zweimal geimpft und genesen ist.

(Zuletzt geändert: Dienstag, 20.09.22 - 15:12 Uhr   -   1339 mal angesehen)
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