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Baden-Württemberg/Reutlingen:

Stichwahl statt zweiter Wahlgang: Neues Kommunalwahlrecht verabschiedet

Der baden-württembergische Landtag hat am Mittwoch die Änderung des Kommunalwahlrechts beschlossen.
Kommunalwahl: Auszählung der Stimmen

Damit können 16-Jährige in den Gemeinderat oder Kreistag gewählt werden. Bürgermeister oder Bürgermeisterin kann werden, wer 18 Jahre alt ist. Aber auch, wer älter als 68 oder gar 73 Jahre alt ist, kann sich nach dem neuen Recht noch zur Wahl stellen.

Bei den Bürgermeisterwahlen wird in Zukunft der zweite Wahlgang durch eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Bewerbern ersetzt. Dabei darf sich keiner der beiden Bewerber von der Kandidatur zurückziehen. Wer sich zur Bürgermeisterwahl bewirbt, braucht jetzt auch in kleineren Städten und Gemeinden Unterstützungsunterschriften.

Für Reutlingen ändert sich außerdem, dass für die Kreistagswahl die 40 %-Sperrklausel fällt. Bisher konnten im Reutlinger Kreistag nur bis zu 40 Prozent aus der Stadt Reutlingen kommen, obwohl der Stadt nach der Einwohnerzahl mehr Sitze zugestanden hätten. Jetzt wird diese Grenze auf 45 % angehoben. Dadurch ist die Stimme eines Reutlingers wieder gleichwertig mit der Stimme eines Bürgers einer anderen Kreisgemeinde.

(Zuletzt geändert: Mittwoch, 29.03.23 - 12:49 Uhr   -   924 mal angesehen)
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