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CDU-Politiker zur Wahlrechtsreform

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform haben sich die Bundestagsabgeordnete Annette Widmann-Mauz, die Landtagsabgeordnete und Wissenschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut und der Tübinger CDU-Kreisvorsitzende Christoph Naser zu Wort gemeldet.
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In keinem einzigen westlichen demokratischen Land, in dem in Wahlkreisen Bewerber aufgestellt und gewählt würden, werde dem Gewinner anschließend das Mandat verweigert, kritisiert Widmann-Mauz.

Und Christoph Naser sagte, dass ein Wahlkreissieger künftig ohne Mandat und die Menschen vor Ort folglich ohne Vertretung in Berlin dastehen könnten, gehe gegen jeden Menschenverstand.

Hoffmeister-Kraut begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, einen Teil der Reform zu kassieren. Der frivole Versuch der Ampelkoalition, durch Streichung der Grundmandatsklausel die politische Konkurrenz zu benachteiligen, sei unetheisch und mit den ethischen Grundsätzen der Demokratie nicht vereinbar gewesen.

(Zuletzt geändert: Donnerstag, 01.08.24 - 14:01 Uhr   -   1183 mal angesehen)
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