Tübingen/Reutlingen:
Wegen Zwangsprostitution verurteilt
Das Landgericht Tübingen hat einen 41-jährigen Reutlinger wegen Zwangsprostitution verurteilt.
Der Mann hatte seine Ehefrau sowie die 15-jährige Tochter einer Ex-Partnerin zum bezahlten Sex gezwungen. Dafür bekam er eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monate. Ebenso musste er an das heute 18-jährige Opfer Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro zahlen.