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Tübingen:

Wahlwerbung bis 5. Januar beantragen

Die Fachabteilung Ordnung und Gewerbe der Stadt Tübingen bittet alle Parteien und Einzelpersonen, die vor der anstehenden Bundestagswahl Werbung machen wollen, die hierfür nötige Erlaubnis bis möglichst 5. Januar zu beantragen.
Bundestagswahl

as Interesse sei erfahrungsgemäß groß und man wolle die Anträge schnell bearbeiten, so Amtsleiter Lukas Haderlein. Ab dem 11. Januar ist dann die öffentliche Werbung in Form von Plakaten oder Informationsständen möglich. Ein Merkblatt mit Infos gibt es unter www.tuebingen.de/wahlwerbung. Auf dieser Seite gibt es auch das Online-Formular zur Antragstellung

(Zuletzt geändert: Samstag, 21.12.24 - 14:56 Uhr   -   818 mal angesehen)
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