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Baden-Württemberg:

Ministerrat beschließt Änderung des Landesdatenschutzgesetzes

Der Ministerrat hat eine Änderung des Landesdatenschutzgesetzes beschlossen. Diese soll den Videoschutz im öffentlichen Raum verbessern und öffentlichen Stellen den Einsatz von KI ermöglichen.
Landtag Baden-Württemberg

In diesem Zusammenhang soll die maximale Speicherfrist auf zwei Monate verlängert, die Beschänkung auf den Schutz bestimmter Objekte und Personen aufgehoben und mehr Videoschutz im öffentlichen Raum ermöglicht werden. Verwaltung und Justiz wird zudem erlaubt, KI datenschutzrechtlich rechtssicher zu nutzen und trainieren, auch zur Erstellung vollautomatisierter Bescheide. Die Landesregierung bringt den Gesetzentwurf nun in den Landtag von Baden-Württemberg ein.

(Zuletzt geändert: Dienstag, 02.12.25 - 15:28 Uhr   -   898 mal angesehen)
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