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Neuer Mindestlohn: Das müssen Mini-Jobber beachten

Rosige Aussichten gibt es für die 26.000 Mini-Jobber im Kreis Tübingen.

Laut der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten können sie ab Januar 603 Euro pro Monat verdienen – immerhin 47€ mehr als in diesem Jahr. Das geschieht im Zuge des auf 13,90 Euro angehobenen Mindestlohns.

Gerade in einer Region mit so hoher Dichte an Minijobs wie in Tübingen sei Transparenz für geringfügig Beschäftigte von besonders hoher Bedeutung, so die Gewerkschaft.

Die NGG räumt darüber hinaus ein, dass Mini-Jobber denselben Anspruch auf den "Lohn Plus" haben und ihnen als geringfügig Beschäftigten dasselbe Recht auf Urlaub zusteht wie ihren Kollegen in Voll- und Teilzeit.

(Zuletzt geändert: Montag, 22.12.25 - 12:49 Uhr   -   1416 mal angesehen)
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