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Narrengericht Grosselfingen 2015

Narrengericht Grosselfingen Alle fünf Jahre verwandelt sich die Gemeinde Grosselfingen im Zollernalbkreis ins Venezianische Reich. Schon seit mehr als fünfhundert Jahren tagt hier in schöner Regelmäßigkeit das Narren- gericht. Der Ortsadlige Heinrich von Bubenhofen hatte diesen Brauch im Spätmittelalter eingeführt, um die Bevölkerung Grosselfingens aufzuheitern. Das Dorf war zuvor durch die Hölle der Pestjahre gegangen. Mit schwäbisch-alemannischer Fasnet oder gar württembergischem Karneval hat der alte Fastnachtsbrauch nichts zu tun. Der Karneval in Venedig diente als Vorbild für das Heimatspiel. Bis heute wird es nach alter Tradition begangen, und es hat sich fast unverändert erhalten.

Narrengericht Grosselfingen Mittagszeit in Grosselfingen, kurz vor zwölf. Aus zwei Richtungen bewegen sich die Mitwirkenden des Heimatspiels zum Marktplatz. Insgesamt 42 Gruppen, so genannte Chargen, gibt es. Diese hier, im bunten Kostüm, sind die Wegräumer. Sie sollen den Weg für den Zug freimachen, verrammeln ihn aber mit allerlei Gerümpel. Sie sind die eigentlichen Spaßmacher, die sich an keine Regeln halten. Wo sie auftauchen, gibt es immer was zu lachen. Nach der Begrüßungsansprache des Narrenvogts zieht der Umzug direkt auf den Marktplatz.

Narrengericht Grosselfingen Der Zugführer oder Platzmajor verkündet die Reichsordnung. Damit wird das gesamte Gemeindegebiet von Grossel- fingen zum Venezianischen Reich erklärt. Alle Macht und Gerichtsbarkeit geht auf das Narrengericht über. Jeder, der sich in Grosselfingen aufhält, unterliegt damit den Gesetzen des Narrengerichts. Jetzt wird der Zug in zwei Teile geteilt. Die eine Hälfte bleibt zurück auf dem Marktplatz, die andere zieht zum Narrengericht, wo kurz darauf die erste Verhandlung beginnt. Im Gerichtssaal sind die Fenster abgedunkelt. Nur Kerzen erleuchten den Raum. Wer im Venezianischen Reich verhaftet wurde, muss sich der Frage des Narrenvogts stellen: "Damen und Herren, welche Untaten oder Guttaten habet ihr begangen oder unterlassen?" Die Urteile sind drakonisch. Es werden alle Untaten, die mit dem Venezianischen Reich zu tun haben, schonungslos aufgedeckt – die Höchststrafe ist ein Drittel des Kopfes und zweimal das halbe Leben. Doch ganz so schlimm wird es nicht. Die Höchststrafe wird nie ausgesprochen.

Sendetermin

  • Sonntag, 22. Januar 2017, (ab 18 Uhr nach den Nachrichten)
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