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Knapp 60.000 Verfahren - Jahresbilanz der Staatsanwaltschaft

Totschlag, Körperverletzung und Diebstähle - mit unter anderem diesen Delikten musste sich die Staatsanwaltschaft Tübingen im Jahr 2023 beschäftigen. Dabei stachen auch immer wieder bestimmte Fälle heraus, die die Staatsanwaltschaft besonders forderten. Welche das waren und womit sich die Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr noch befasst hat, haben der Leitende Oberstaatsanwalt Matthias Grundke und der Erste Staatsanwalt Nicolaus Wegele jetzt vorgestellt.

Knapp 60.000 Verfahren musste die Staatsanwaltschaft Tübingen im Jahr 2023 bearbeiten – ein neuer Höchststand, wie Nicolaus Wegele erzählt. Ungefähr die Hälfte davon richtet sich gegen bekannte Täter, doch gerade die würden der Staatsanwaltschaft am meisten Arbeit bereiten.

Einen besonders hohen Anstieg der Verfahrenszahlen gebe es bei der Körperverletzung, doch auch andere Bereiche verzeichneten Zuwachs: "Besonders stark angestiegen sind auch die Diebstahlstaten mit einem Zuwachs von 25 Prozent. Das ist teilweise darauf zurückzuführen, dass die Outletcity Metzingen in unserem Zuständigkeitsgebiet liegt. Dort werden bekanntermaßen viele Diebstahlstaten begangen. Warum dieser Sprung im Vergleich zum Vorjahr genau jetzt erfolgt ist, können wir aber nicht beurteilen", so Wegele.

Unter den knapp 60.000 Verfahren befinden sich auch immer wieder Fälle, die besonders herausstechen. Im Jahr 2023 war dies unter anderem die Messerattacke gegen einen gambischen Staatsangehörigen im Alten Botanischen Garten in Tübingen. Der Gambier starb durch die Attacke; Hintergrund war eine Streitigkeit im Drogenmilieu. Der Täter wurde wegen Totschlags verurteilt.

Ebenfalls Totschlag lautete das Urteil bei einem anderen Fall in Mössingen: "Dieser Fall weist eine besonders grausame Tatausführung auf. Da hat ein Mann seine ehemalige Lebensgefährtin durch massive Gewalteinwirkung getötet. Besonders gravierend war, dass sich im Nebenzimmer die gemeinsame Tochter, also ein kleines Kind, aufhielt und vom Täter zurückgelassen wurde. Dieses Verfahren ist zur Verurteilung gekommen wegen Totschlags, aber es ist noch keine Rechtskraft eingetreten", erzählt Wegele.

Im Januar 2023 sorgte ein Brand in einem sozialpsychiatrischen Pflegeheim in Reutlingen für Aufsehen. Eine Bewohnerin setzte ihre Matratze und Bettdecke in Brand, wodurch Feuer und eine erhebliche Rauchentwicklung entstand. Drei Bewohner des Heims starben beim Brand. Die Frau, die das Feuer legte, sei psychisch krank gewesen und wurde deswegen als schuldunfähig erklärt. Nach dem Urteil wurde sie in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Davon abgesehen gab es auch noch einen vierten Fall, der laut Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr herausstach: "Beim sogenannten Buchhandlungsfall ist ein Mann aus Bayern, der sich wohl in einer Lebenskrise befand, mehr oder weniger zufällig nach Tübingen gereist. Er wusste offenbar nichts mit seiner Zukunft anzufangen und hat sich deswegen in den Kopf gesetzt, einen Menschen zu töten, um ins Gefängnis zu kommen. Er hat in Tübingen extra ein Messer gekauft und hat dann einer Kundin in einer Buchhandlung, die zufällig dort war, ein Messer in den Rücken gerammt. Die Kundin hat Gott sei Dank überlebt. Der Mann ist verurteilt worden wegen versuchten Mordes und hat das Urteil auch akzeptiert", so der Erste Staatsanwalt.

Abschließend betont Wegele nochmals, dass es 2023 mehr Verfahren als in den Jahren zuvor gegeben hätte. Umso beachtlicher sei es deswegen, dass das Team der Staatsanwaltschaft Tübingen nach wie vor sehr schnell arbeite und auch im Vergleich mit anderen Behörden im Land schnell Verfahren abschließen könne.

(Zuletzt geändert: Donnerstag, 25.04.24 - 16:26 Uhr   -   1013 mal angesehen)
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