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Steuertipps:

Rentenerhöhung: Werden jetzt plötzlich Steuern fällig?

Im Juli steigen die Renten. Möglicherweise müssen dadurch mehr Rentner künftig eine Steuererklärung abgeben. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Steuern nachgezahlt werden müssen. Tipps, ab wann Rentnerinnen und Rentner Steuern zahlen müssen, worauf sie achten sollten.
Steuern

Zum 1. Juli 2025 erhöhen sich die Renten in Deutschland um 3,74 Prozent. Diese Anhebung könnte dazu führen, dass künftig mehr Rentnerinnen und Rentner verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass Steuern nachgezahlt werden müssen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) gibt einen Überblick darüber, wann Rentner steuerpflichtig werden, worauf sie achten sollten und welche Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können.

Viele Rentner sorgen sich unnötig

Viele ältere Menschen fürchten, dass mit der Rentenerhöhung die Steuerlast steigt und Steuern fällig werden. Laut Uwe Rauhöft, Vorstandsmitglied bei Deutschlands größtem Lohnsteuerhilfeverein VLH, sind solche Sorgen in den meisten Fällen unbegründet. Dies liege unter anderem am sogenannten Rentenfreibetrag und der Möglichkeit, auch als Rentner verschiedene Ausgaben steuerlich abzusetzen. Zudem seien Steuern, die durch eine Rentenerhöhung anfallen, meist gering.

Wann ist eine Steuererklärung für Rentner verpflichtend?

Aktuell gibt es in Deutschland mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Sie profitieren bereits zum vierten Mal in Folge von einer Rentenerhöhung. Da Renten ab einer bestimmten Einkommensgrenze steuerpflichtig sind, stellt sich für viele die Frage, ob sie künftig eine Steuererklärung abgeben müssen.

Grundsätzlich gilt: Liegen die gesamten Einkünfte über dem Grundfreibetrag, ist eine Steuererklärung erforderlich. Für 2025 beträgt der Grundfreibetrag 12.096 Euro (2024: 11.784 Euro). Zwar ist ein Teil der Altersrente steuerfrei, doch zählen zum Einkommen auch weitere Einkünfte, zum Beispiel aus Mieteinnahmen, Witwenrente oder betrieblicher Altersvorsorge. Wer mit allen Einkünften zusammen den Freibetrag überschreitet, muss eine Steuererklärung abgeben – was aber nicht automatisch bedeutet, dass er Steuern zahlen muss.

Der Rentenfreibetrag – was steckt dahinter?

Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt seit 2023 für jeden Renteneintrittsjahrgang um 0,5 Prozentpunkte, nachdem zuvor der Anstieg jeweils 1,0 Prozent betrug. Für Rentner, die 2025 in Rente gehen, liegt der steuerpflichtige Anteil bei 83,5 Prozent. Das heißt, 16,5 Prozent der Rente sind steuerfrei. Dieser steuerfreie Anteil wird als sogenannter Rentenfreibetrag bezeichnet. Er wird im zweiten Rentenjahr festgeschrieben und bleibt dann lebenslang unverändert, auch wenn sich die Rente später erhöht.

Beispielrechnung zur Rentenbesteuerung

Ein Rentner, der ab August 2023 monatlich 1.000 Euro Rente erhält, erfährt im Juli 2024 eine Erhöhung auf 1.020 Euro und im Juli 2025 auf 1.040 Euro. Für 2024 ergeben sich somit insgesamt 12.120 Euro Renteneinnahmen, von denen 82,5 Prozent (9.999 Euro) steuerpflichtig sind. Der steuerfreie Anteil beträgt 2.121 Euro und gilt lebenslang.

Für 2025 erhält der Rentner 12.360 Euro. Trotz Überschreitung des Grundfreibetrags von 12.096 Euro muss er keine Steuererklärung abgeben, da der Rentenfreibetrag von 2.121 Euro vom Einkommen abgezogen wird und der verbleibende Betrag von 10.239 Euro unter dem Freibetrag liegt.

Wann lohnt sich das Absetzen von Ausgaben?

Wird das Einkommen durch weitere Einkünfte erhöht, kann die Pflicht zur Steuererklärung schnell eintreten. Beispielweise führt eine monatliche Betriebsrente von 250 Euro dazu, dass das gesamte Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt und eine Steuererklärung abgegeben werden muss.

Allerdings heißt das nicht, dass Steuern tatsächlich gezahlt werden müssen. Rentner können zahlreiche Ausgaben wie Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerkosten steuerlich geltend machen, was die Steuerlast senken kann.

Steuererklärung abgeben – aber keine Steuern zahlen

Auch wenn die Steuererklärungspflicht besteht, können anerkannte Ausgaben das zu versteuernde Einkommen so weit mindern, dass keine Steuer anfällt. Im genannten Beispiel könnte ein Rentner mit Gesamteinkünften von 13.239 Euro nach Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen in Höhe von 1.500 Euro ein zu versteuerndes Einkommen von 11.739 Euro ausweisen – also unter dem Grundfreibetrag.

Fazit

Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025 kann für viele Rentnerinnen und Rentner bedeuten, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Dies ist jedoch keine Garantie für eine Steuernachzahlung. Dank des Rentenfreibetrags und absetzbarer Kosten bleibt die tatsächliche Steuerlast oft gering oder entfällt ganz.

(Zuletzt geändert: Montag, 16.06.25 - 09:46 Uhr   -   1198 mal angesehen)
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