Zollernalbkreis:
Wasserentnahmeverbot verlängert
Der Zollernalbkreis verlängert das seit Juni bestehende Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern.
Grund dafür ist das extreme Niedrigwasser in den Bächen, Flüssen und Seen des Landkreises durch die immer noch anhaltende Trockenheit. Die neue Allgemeinverfügung gilt bis zum 30. November. Demnach ist es verboten, Wasser mit Handgefäßen zu schöpfen oder mit Pumpen oder ähnlichen Einrichtungen zu entnehmen. Das Verbot gilt ohne Ausnahmen. Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 Euro.










